Reiten / Reitbetrieb
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die zwischen Mimameid Emsland und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen und beginnt mit der ersten Reitstunde.
1.2. Für die AGB wird im Folgenden zur besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
2. Verhaltensregeln
2.1. Das Betreten der Pferdeboxen, Paddocks und Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit in der Reitschule bedarf der Erlaubnis des Leiters, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
2.3. Das Füttern von Pferden, Ponys und anderen Tieren, welche bei Mimameid Emsland untergebracht sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
2.4. Das Rauchen ist auf dem gesamten Grundstück untersagt.
2.5. Von Reitschülern und deren Begleitpersonen wird während des Reitbetriebes Ruhe erwartet.
2.6. Der Aufenthalt bei Mimameid Emsland geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch – und eisfreie Flächen gewährleistet. Das Mitführen von Hunden an der Leine ist gestattet.
2.7. Das Sattelzeug und Zubehör, welches der Reitschüler für den Reitunterricht benötigt, sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht
3.1. Für die Teilnahme am Reitunterricht ist folgende Kleidung zu tragen:
- eine lange Hose ohne Innennaht (ggf. Reithose),
- feste Schuhe, die über den Knöchel gehen, eine durchgehende Sohle und einen Absatz haben (ggf. Reitschuhe / -stiefel),
- eine bruch- und splitterfreie Reitkappe mit 3- oder 4-Punkt–Befestigung (empfohlen gemäss EU-Norm EN 1384). Dieser muss, ohne zu wackeln oder zu rutschen auf dem Kopf sitzen. Der Reithelm ist nach einem Sturz zu erneuern. Mimameid Emsland hat KEINE Leihhelme!
3.2. Das Tragen dieser Kleidung während der Reitstunde ist Pflicht. Bei Nichteinhaltung der Kleidungsvorgaben kann der Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
3.3. Die Reitausrüstung (Reitkappe, Handschuhe, Gerte usw.) ist vom Reitschüler mitzubringen.
3.5. Die Schulpferde sind Kleinpferde und keine Gewichtsträger, deshalb weisen wir darauf hin, dass Reiter von über 75 kg nur mit eigenem Pferd oder Reitbeteiligung am Unterricht teilnehmen können.
3.6. Den Reitschülern wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen, die das Reiten als Risiko ausdrücklich abdeckt.
4. Durchführung des Reitunterrichts
4.1. Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
4.2. Die Terminvereinbarung erfolgt persönlich oder per Telefon.
4.3. Die Reitschüler haben vor, während und nach dem Reitschulunterricht den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Sollte sich der Reitschüler nicht daranhalten, so kann das Reiten untersagt werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
4.4. Mimameid Emsland behält sich vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen zu verschieben.
4.5. Mimameid Emsland behält sich vor, Reitstunden aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen auch kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.
4.6. Einmal pro Monat findet der Unterricht in Form von Bodenarbeit und/oder als Theorieunterricht statt, da dies ein wichtiger Faktor im Umgang sowie der Gesunderhaltung des Pferdes ist.
4.7. Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, bietet Mimameid Emsland einen Ersatztermin an. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aus von der Reitschule nicht verschuldeten Gründen (z. B. externe Straßen- und Witterungsverhältnisse) abgesagt werden müssen.
4.8. Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd.
5. Unterrichtsform und Dauer der Reitstunden
5.1. Der Reitunterricht findet, je nach Einstufung des Reitschülers, an der Longe (30 min) in der regulären Reitgruppe mit zwei Reitschülern oder im geführten Reiten (jeweils 60 min) statt.
5.2. Die Einstufung des Reitschülers erfolgt aufgrund der reiterlichen Fähigkeiten durch den jeweiligen Reitlehrer.
5.3. Die Vor- und Nachbereitung des Pferdes (Putzen, Satteln, Trensen), sowie die Mithilfe bei der Stallarbeit gehören zu jedem Reitunterricht mit dazu und erfolgen vor, während bzw. nach der Reitstunde.
6. Bezahlung des regulären Unterrichts (geführtes Reiten, Longenunterricht, reguläre Reitstunde)
6.1. Die Bezahlung der Reitstunde erfolgt vor Beginn der Reitstunde als Zehnerkarte und ist in bar oder per Lastschriftverfahren zu entrichten.
6.2. Die Zehnerkarte bleibt bei Mimameid Emsland, es werden die Termine vermerkt, die vom Reitschüler gebucht werden. Zehnerkarten sind nach Erwerb innerhalb der nächsten zwölf Monate abzureiten. Restguthaben verfällt nach Ablauf von zwölf Monaten ab Erwerb der Zehnerkarte.
7. Schnupperstunden
7.1. Zum Kennenlernen der Reistunden bei Mimameid Emsland ist es möglich einmalig Schnupperstunden zu vereinbaren. Diese müssen bei Buchung und entsprechend der jeweils gültigen Preisliste vergütet werden. Wird diese gebuchte Stunde nicht wahrgenommen, erfolgt keine Erstattung und kein Ersatztermin.
8. Verhinderung des Reitschülers
8.1. Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss die Reitstunde spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden, ansonsten wird die Reitstunde zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Eine Absage wird nur in persönlicher Form beim Reitlehrer per Telefon oder WhatsApp anerkannt.
8.2. Bei kurzfristiger Absage durch den Reitschüler ist ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückvergütung der Gebühr ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.
9. Feiertage /Schulferien
9.1. An gesetzlichen Feiertagen sowie in den großen Schulferien (Oster- / Sommer-/ Herbst-/ Weihnachtsferien) findet der reguläre Reitunterricht nach Absprache statt. An Brückentagen und verlängerten Wochenenden findet der reguläre Reitunterricht statt.
9.2 Mimameid Emsland behält sich vor 3 bis 4 Wochen im Jahr zu schließen. Termine werden frühzeitig bekannt gegeben. Die ausgefallenen Reitstunden können nicht nachgeholt werden und werden nicht verrechnet.
10. Haftung
10.1. Mimameid Emsland hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen.
10.2. Mimameid Emsland haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Mimameid Emsland oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mimameid Emsland beruhen.
10.3.Mimameid Emsland haftet für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mimameid Emsland oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mimameid Emsland beruhen.
10.4. Eine darüber hinausgehende Haftung von Mimameid Emsland ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Mimameid Emsland keine Haftung für das Eigentum der Reitschüler.
10.5. Der Reitschüler haftet für Schäden am Tier oder an der Reitausrüstung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.
10.6. Der Reitschüler verpflichtet sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
11. Änderungen, Nebenabreden, Sonstiges
11.1 Einer evtl. Nutzung von Fotos oder Videos mit meinem Kind zu Werbezwecken ohne Namensnennung stimme ich zu.
11.2. Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Diese können auch per E-Mail mitgeteilt werden. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. Sollten einzelne Vertragsteile unwirksam sein, besteht der Vertrag im Übrigen weiter.
12. Gerichtsstand
12.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mimameid Emsland und ihren Reitschülern ist Meppen.
13. Änderung dieser AGB
13.1. Mimameid behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe, Änderungen der Marktgegebenheiten, Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden spätestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in der Reitschule ausgehangen und auf der Homepage von Mimameid Emsland veröffentlicht. Widerspricht der Reitschüler der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich, so gilt die Änderung ausdrücklich als angenommen.
13.2. Mimameid Emsland wird den Reitschüler auf die Folgen eines fehlenden Widerspruchs innerhalb der 2-Wochen-Frist hinweisen.
Stand: 21.08.2023