AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mimameid Emsland UND HAUSORDNUNG inkl. Reitbetrieb


 Vermieterin / Betreiberin: Sarah Elmer und Mirco Moser, Zur Wanderreitstation 10, 49757 Vrees

Gästebetrieb / Camping
1. Anreise / Abreise:
Am Anreisetag ist der Bezug des Objektes ab 16.00 Uhr möglich, die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Die An- und Abreisezeit für Gäste unserer Campingplätze (nicht die Campinghütte) ist 12.00Uhr. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 

2. Sonderwünsche und Nebenabreden:
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind gegen Gebühr im Erdgeschoss erlaubt. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben. 

3. Bezahlung: 
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der ersten Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. 50% der Buchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt.
Im Falle einer kurzfristigen Buchung, in welcher die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden kann, muss der Betrag vor Reiseantritt überwiesen, oder am Ankunftstag bar bezahlt werden.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Separate Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall, Stromkosten und Endreinigung werden nicht erhoben und sind im Übernachtungspreis inbegriffen.

4. Rücktritt: 
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: 
vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn in der Höhe von 20% 
vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises 
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises 
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist 90% des Gesamtpreises zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. 
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. 
Bei erfolgreicher Neuvermietung zu den gleichen Bedingungen (Anzahl und Tage) werden die kompletten Kosten zurückerstattet. Erfolgt eine Neubuchung mit geringerem Gesamtbetrag, so wird Ihnen lediglich dieser vergütet.

Covid-19 Bestimmungen: Sollte das Bundesland Niedersachen ein Beherbergungsverbot aussprechen, kann die Reise kostenfrei storniert oder verschoben werden. Sollten Sie aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheitsfall, Testpflicht, 2G-Regelung u.Ä.) nicht anreisen können während kein Beherbergungsverbot besteht, gelten die Rücktrittsbestimmungen gemäss Punkt 4.

5. Reiseschutzversicherung:
Die bei uns gebuchten Leistungen beinhalten keine Reiserücktrittskostenversicherung oder ähnliche Versicherungsleistungen. Da bei Rücktritt des Gastes, Umbuchungen oder Stornierungen die in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Kosten anfallen, empfehlen wir dem Gast den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Bitte beachtet Sie dabei, dass hier bei allen uns bekannten Anbietern nur der "Ausfall" des Menschen, nie der des Pferdes versichert wird.

6. Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies spätestens bei der Endabnahme bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. 
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist getrennt in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern und das Objekt besenrein zu verlassen. Sollte das Mietobjekt nicht entsprechend verlassen werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro erhoben, welche am Abreisetag bar zu bezahlen ist. 

Die Vermietung der Unterkünfte erfolgt nur an volljährige Personen. 

Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.

7. Pferde
Die Pferde müssen haftpflichtversichert und seuchenfrei sein sowie aus einem seuchenfreien Betrieb kommen. Es dürfen nur Tiere anreisen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Gastes ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Die Halter haften in allen Fällen für ihre Pferde.
Der Equidenpass ist mitzuführen. 

8. Datenschutz:
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
 
9. Haftung:
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 

10. Haftung für Wegstrecken:
Die von uns empfohlenen Wegstrecken, sei es per GPS oder auf der Karte, stellen lediglich eine Empfehlung dar. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle von Pferd und Mensch oder Unwegsamkeiten, welche auf Ausritten entstehen. Wir haben die Strecken nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet, können jedoch nicht für eine dauerhafte Benutzbarkeit oder gefahrlose Beschaffenheit garantieren oder haften. Das Gleiche gilt für Wegsperrungen oder eingeschränkte Nutzung durch Naturereignisse oder forstwirtschaftliche Nutzung.

11. Schlussbestimmungen:
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters. 

Reiten / Reitbetrieb
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die zwischen Mimameid Emsland und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen und beginnt mit der ersten Reitstunde.
1.2. Für die AGB wird im Folgenden zur besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

2. Verhaltensregeln
2.1. Das Betreten der Pferdeboxen, Paddocks und Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit in der Reitschule bedarf der Erlaubnis des Leiters, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
2.3. Das Füttern von Pferden, Ponys und anderen Tieren, welche bei Mimameid Emsland untergebracht sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
2.4. Das Rauchen ist auf dem gesamten Grundstück untersagt.
2.5. Von Reitschülern und deren Begleitpersonen wird während des Reitbetriebes Ruhe erwartet.
2.6. Der Aufenthalt bei Mimameid Emsland geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch – und eisfreie Flächen gewährleistet. Das Mitführen von Hunden an der Leine ist gestattet.
2.7. Das Sattelzeug und Zubehör, welches der Reitschüler für den Reitunterricht benötigt, sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht
3.1. Für die Teilnahme am Reitunterricht ist folgende Kleidung zu tragen:
- eine lange Hose ohne Innennaht (ggf. Reithose),
- feste Schuhe, die über den Knöchel gehen, eine durchgehende Sohle und einen Absatz haben (ggf. Reitschuhe / -stiefel),
- eine bruch- und splitterfreie Reitkappe mit 3- oder 4-Punkt–Befestigung (empfohlen gemäss EU-Norm EN 1384). Dieser muss, ohne zu wackeln oder zu rutschen auf dem Kopf sitzen. Der Reithelm ist nach einem Sturz zu erneuern. Mimameid Emsland hat KEINE Leihhelme! 
3.2. Das Tragen dieser Kleidung während der Reitstunde ist Pflicht. Bei Nichteinhaltung der Kleidungsvorgaben kann der Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
3.3. Die Reitausrüstung (Reitkappe, Handschuhe, Gerte usw.) ist vom Reitschüler mitzubringen.
3.5. Die Schulpferde sind Kleinpferde und keine Gewichtsträger, deshalb weisen wir darauf hin, dass Reiter von über 75 kg nur mit eigenem Pferd oder Reitbeteiligung am Unterricht teilnehmen können.
3.6. Den Reitschülern wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen, die das Reiten als Risiko ausdrücklich abdeckt.

4. Durchführung des Reitunterrichts
4.1. Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
4.2. Die Terminvereinbarung erfolgt persönlich oder per Telefon.
4.3. Die Reitschüler haben vor, während und nach dem Reitschulunterricht den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Sollte sich der Reitschüler nicht daranhalten, so kann das Reiten untersagt werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
4.4. Mimameid Emsland behält sich vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen zu verschieben.
4.5. Mimameid Emsland behält sich vor, Reitstunden aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen auch kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.
4.6. Einmal pro Monat findet der Unterricht in Form von Bodenarbeit und/oder als Theorieunterricht statt, da dies ein wichtiger Faktor im Umgang sowie der Gesunderhaltung des Pferdes ist.
4.7. Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, bietet Mimameid Emsland einen Ersatztermin an. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aus von der Reitschule nicht verschuldeten Gründen (z. B. externe Straßen- und Witterungsverhältnisse) abgesagt werden müssen.
4.8. Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd.

5. Unterrichtsform und Dauer der Reitstunden
5.1. Der Reitunterricht findet, je nach Einstufung des Reitschülers, an der Longe (30 min) in der regulären Reitgruppe mit zwei Reitschülern oder im geführten Reiten (jeweils 60 min) statt. 
5.2. Die Einstufung des Reitschülers erfolgt aufgrund der reiterlichen Fähigkeiten durch den jeweiligen Reitlehrer.
5.3. Die Vor- und Nachbereitung des Pferdes (Putzen, Satteln, Trensen), sowie die Mithilfe bei der Stallarbeit gehören zu jedem Reitunterricht mit dazu und erfolgen vor, während bzw. nach der Reitstunde.

6. Bezahlung des regulären Unterrichts (geführtes Reiten, Longenunterricht, reguläre Reitstunde)
6.1. Die Bezahlung der Reitstunde erfolgt vor Beginn der Reitstunde als Zehnerkarte und ist in bar oder per Lastschriftverfahren zu entrichten.
6.2. Die Zehnerkarte bleibt bei Mimameid Emsland, es werden die Termine vermerkt, die vom Reitschüler gebucht werden. Zehnerkarten sind nach Erwerb innerhalb der nächsten zwölf Monate abzureiten. Restguthaben verfällt nach Ablauf von zwölf Monaten ab Erwerb der Zehnerkarte.

7. Schnupperstunden
7.1. Zum Kennenlernen der Reistunden bei Mimameid Emsland ist es möglich einmalig Schnupperstunden zu vereinbaren. Diese müssen bei Buchung und entsprechend der jeweils gültigen Preisliste vergütet werden. Wird diese gebuchte Stunde nicht wahrgenommen, erfolgt keine Erstattung und kein Ersatztermin.

8. Verhinderung des Reitschülers
8.1. Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss die Reitstunde spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden, ansonsten wird die Reitstunde zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Eine Absage wird nur in persönlicher Form beim Reitlehrer per Telefon oder WhatsApp anerkannt.
8.2. Bei kurzfristiger Absage durch den Reitschüler ist ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückvergütung der Gebühr ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.

9. Feiertage /Schulferien
9.1. An gesetzlichen Feiertagen sowie in den großen Schulferien (Oster- / Sommer-/ Herbst-/ Weihnachtsferien) findet der reguläre Reitunterricht nach Absprache statt. An Brückentagen und verlängerten Wochenenden findet der reguläre Reitunterricht statt.
9.2 Mimameid Emsland behält sich vor 3 bis 4 Wochen im Jahr zu schließen. Termine werden frühzeitig bekannt gegeben. Die ausgefallenen Reitstunden können nicht nachgeholt werden und werden nicht verrechnet.

10. Haftung 
10.1. Mimameid Emsland hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen.
10.2. Mimameid Emsland haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Mimameid Emsland oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mimameid Emsland beruhen.
10.3.Mimameid Emsland haftet für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mimameid Emsland oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mimameid Emsland beruhen.
10.4. Eine darüber hinausgehende Haftung von Mimameid Emsland ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Mimameid Emsland keine Haftung für das Eigentum der Reitschüler.
10.5. Der Reitschüler haftet für Schäden am Tier oder an der Reitausrüstung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.
10.6. Der Reitschüler verpflichtet sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

11. Änderungen, Nebenabreden, Sonstiges
11.1 Einer evtl. Nutzung von Fotos oder Videos mit meinem Kind zu Werbezwecken ohne Namensnennung stimme ich zu.
11.2. Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Diese können auch per E-Mail mitgeteilt werden. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. Sollten einzelne Vertragsteile unwirksam sein, besteht der Vertrag im Übrigen weiter. 
12. Gerichtsstand
12.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mimameid Emsland und ihren Reitschülern ist Meppen.

13. Änderung dieser AGB
13.1. Mimameid behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe, Änderungen der Marktgegebenheiten, Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden spätestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in der Reitschule ausgehangen und auf der Homepage von Mimameid Emsland veröffentlicht. Widerspricht der Reitschüler der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich, so gilt die Änderung ausdrücklich als angenommen.
13.2. Mimameid Emsland wird den Reitschüler auf die Folgen eines fehlenden Widerspruchs innerhalb der 2-Wochen-Frist hinweisen.

Stand: 21.08.2023

Haus- und Stallordnung:
Hausordnung Gästehaus
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